SDH Immobilien

Die Beauftragung kann entweder auf Basis eines einfachen Maklerauftrages oder auch auf Basis eines Makleralleinauftrages erfolgen.

 

Je nach Situation kann die eine oder die andere Vertragsform passend sein. Haben Sie evtl. bereits einen oder mehrere Makler mit dem Vertrieb ihres Objektes beauftragt, oder sind Sie noch unentschlossen, ob Sie verkaufen möchten, ist es sinnvoll, einen einfachen Maklerauftrag zu erteilen.


Der Makleralleinauftrag bietet Ihnen jedoch die folgenden Vorteile:

 


Wenn mehrere Makler beauftragt sind, kann es zu Irritationen auf Käuferseite kommen.

  • Interessenten wird nicht klar, wer eigentlich zuständig ist. Sind Zusagen und Reservierungen überhaupt verbindlich? Ist die Immobilie gar schon verkauft? – Interessenten mit ernsthaften Absichten achten häufig darauf, ob die Immobilie nur aus einer Hand angeboten wird.
  • Kaufinteressenten müssen zudem befürchten, dass mehrfach Provision von ihnen verlangt wird.

Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst. Nur der allein beauftragte Makler ist zur Leistungserbringung für Sie verpflichtet und nur er hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Davon profitieren Sie als Immobilienbesitzer. Auch die Betreuung der Kaufinteressenten erfolgt gründlicher und nachhaltiger bei einem Makleralleinauftrag.

 

Der Alleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragten Makler: Es zahlt sich aus, sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einzusetzen. Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.

 

Ich weise darauf hin, dass aufgrund des geltenden Bestellerprinzips bei der Vermietung von Wohnraum die Provision vom Vermieter zu tragen ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Wohnraum durch den Makler ausschließlich im Auftrag eines Mieters aquiriert wurde.

 

Auf Anfrage schicke ich Ihnen gern unser Vertragsmuster für den Makler(allein)auftrag zu.

 

 

 

SDH Immobilien Sonja D. Halling  |  info@sdh-immobilien.de